Digitaler Nachlass

Niemals gehen wir so ganz – besonders nicht im digitalen Zeitalter. Überall hinterlassen wir unsere Spuren, die auch nach unserem Tod sehr lebendig im Internet weiterexistieren: Online-Shopping, Online-Banking, soziale Netzwerke wie Facebook und Co., E-Mail Accounts oder die vielen Streamingdienste. Überall hinterlassen wir unsere persönlichen Daten im weltweiten Netz.

Auch wenn der BGH in einem Grundsatzurteil festgesetzt hat, dass Erben Zugriff auf das Facebook-Konto ihrer verstorbenen Angehörigen erhalten müssen (Az. III ZR 183/17), bleibt dies kein einfaches Unterfangen. Digitale Verträge zählen demnach zwar zum vererblichen Vermögen, so wie Tagebücher und Briefe, der Zugang erfolgt in der Realität aber nicht ohne Probleme.

Unser Tipp: Halten Sie Ihre Online-Zugangsdaten wie Nutzernamen und Passwörter schriftlich fest und hinterlegen Sie diese sicher an einem bestimmten Ort. Informieren Sie eine Person Ihres Vertrauens darüber.

 

Hinweis:
Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln.