Fragen und Antworten

Im Laufe unserer Arbeit als Bestatter werden uns immer wieder interessante Fragen gestellt. Die Beschäftigung mit den Themen Leben und Sterben ist für viele Angehörige ungewohnt und es gibt verständlicherweise großen Informationsbedarf. 

Einige dieser Fragen möchten wir daher hier aufgreifen und unsere ganz persönlichen Antworten geben.

Was genau macht ein Bestatter?

Die Aufgaben eines Bestatters sind vielfältig und umfangreich. Grundsätzlich ist der Bestatter ein Dienstleister, der dafür sorgt, dass Verstorbene würdevoll beigesetzt werden. Dazu gehört heutzutage eine Vielzahl an Aufgaben. Diese reichen von der Annahme des Sterbefalles und der Abholung des Verstorbenen bis zum Trauergespräch, in dem alle Details und die Bestattungswünsche mit den Hinterbliebenen besprochen werden. Darüber hinaus regelt der Bestatter auf Wunsch die meisten Formalitäten, von der Todesbescheinigung über Abmeldungen bei Ämtern und Behörden, Benachrichtigung der Rentenkassen, Beantragung von Geldern bei Versicherungen etc.

Bestatter sind heutzutage auch Veranstaltungsmanager, denn der letzte Weg eines Menschen wird immer individueller gestaltet: eine Trauerfeier, die in Erinnerung bleibt, schöne Musik und ausgewählter Blumenschmuck gehören dazu.

 

Braucht man bei einer Feuerbestattung einen Sarg?

Ja, bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene mit dem Sarg im Krematorium eingeäschert. In Deutschland ist dies gesetzlich so vorgegeben. Durch den Sarg ist der Verstorbene würdevoll gebettet und die hygienischen Vorschriften werden eingehalten. Falls die Trauerfeier vor der Einäscherung stattfindet, ist somit auch eine Aufbahrung im Sarg und die Abschiednahme möglich.

 

Sterbegeld von der Krankenkasse – gibt es das noch?

Leider haben die gesetzlichen Krankenkassen das Sterbegeld seit dem Jahre 2004 gestrichen. Seitdem gibt es nur noch private Sterbegeldversicherungen oder die Möglichkeit der Bestattungsvorsorge über ein Treuhandkonto.

 

Wie kündigt sich der nahende Tod an?

Sterbende zeigen häufig Symptome wie Schwäche, Husten, Verwirrung, Appetitlosigkeit sowie Unruhe. Das Gesicht verändert sich, um den Mund zeichnet sich ein helles Dreieck ab, die Augen scheinen tief in den Augenhöhlen zu liegen und der Blick ist in die Ferne gerichtet. Wenn es Ihnen möglich ist, begleiten Sie den Sterbeprozess. Einen Sterbenden nicht allein zu lassen, sondern einfühlsam und ruhig bei ihm zu bleiben ist emotional zwar sehr schwer, jedoch eine wichtige Unterstützung und ein letzter Liebesbeweis.

 

Innerhalb welcher Frist muss eine Erdbestattung erfolgen?

Gemäß Bestattungsgesetz des Landes Niedersachsen muss eine Erdbestattung innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen.

 

Wer muss die Bestattungskosten bezahlen?

Nach §1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt der Erbe die Kosten für die Bestattung. Denn zum Erbe gehören auch die sogenannten Nachlass-Verbindlichkeiten, zu denen die Bestattungskosten zählen. Sollte das Erbe ausgeschlagen werden, geht die Kostentragungspflicht auf die übrigen Erben über. Schlagen alle Erbberechtigten das Erbe aus, so müssen die Beerdigungskosten vom Staat getragen werden (Fiskalerbschaft).

 

Darf die Urne mit der Asche des Verstorbenen zu Hause aufbewahrt werden?

Nein, in Deutschland ist das grundsätzlich nicht erlaubt, da die gesetzliche Friedhofspflicht eingehalten werden muss. Eine Ausnahme bildet das Bundesland Bremen. Hier darf die Asche des Verstorbenen unter bestimmten Voraussetzungen zu Hause aufbewahrt oder im eigenen Garten verstreut werden.